Blitzschutz

Blitzschutz

Eine fachmännisch installierte Blitzschutzanlage kann Schäden vermeiden. Sie umfasst Schutzmassnahmen an der Gebäudehülle und im Innern des Gebäudes. Der äussere Blitzschutz besteht aus Fangleitungen auf dem Gebäudedach und Ableitungen an der Fassade. Die Fang- und Ableitung leiten den Blitzstrom zum so genannten Erder. Dieser ist für die elektrischen Installationen bei Neubauten obligatorisch und wird im Fundament verlegt. Der innere Blitzschutz besteht aus Potenzialausgleich und Überspannungsschutz. Er sorgt dafür, dass im Gebäudeinnern keine Schäden an elektrischen Einrichtungen durch Blitzschlag entstehen.

Für private Bauten gibt es keine gesetzliche Pflicht zur Installation einer Blitzschutzanlage. Diese werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Eigentümers installiert.

Anders sieht es aus, wenn grosse Sach- oder Personenschäden zu erwarten sind, wie beispielweise bei Schulen, Spitäler, Hochhäuser, Bauernhäuser, Museen, Hotels, Kirchen usw. An solchen Gebäuden ist der Blitzschutz vom Gesetzgeber oder der Gebäudeversicherung vorgeschrieben.

Eigentümer von Blitzschutzanlagen sollten in periodischen Abständen ihre Anlage auf deren korrekte Funktion überprüfen und ein Installationsattest erstellen lassen.

Die KWS-elektrosicherheitUri kontrolliert fachkompetent Ihre Blitzschutzanlage und erstellt das notwendige Installationsattest.

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